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 DROGEN und ihre Folgen
drogenkiller Offline

Moderator


Beiträge: 59

05.08.2008 19:13
DROGENPOLITISCHE NEUIGKEITEN Antworten

Hanfparade 2008 am Samstag in Berlin [28.07.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-07.htm#2008-07-28-hp

Die Hanfparade 2008 in Berlin startet am Samstag 2. August 2008 um 13:00 Uhr am Alexanderplatz am Fernsehturm. Hier ist der Aufruf der Veranstalter:

Am 02.08.2008 soll in Berlin eine große Demonstration für die Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel stattfinden.

Die Hanfparade 2008 wird am Fernsehturm beginnen und dann über die Straße "Unter den Linden", den Checkpoint Charlie, das Bundesfinanzministerium und den Bundesrat zum Potsdamer Platz führen.

Mit dieser Strecke, die nicht nur durch das touristische Zentrum der deutschen Hauptstadt, sondern auch an wichtigen Orten der Tagespolitik und Zeitgeschichte vorbei führt, wollen wir möglichst viele Menschen auf die negativen Auswirkungen des Cannabisverbots aufmerksam machen.

Ziel der Hanfparade, Deutschland letzter Pro- Cannabis- Demonstration, ist die vollständige Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel. Dies fordern wir, weil wir zu der Überzeugung gelangt sind, dass nur ein legaler Hanfmarkt in der Lage ist, uns Konsumenten zu schützen.

(hanfparade.de)
Jugendschutz, Verbraucherschutz, Legalisierung [hanfparade.de]

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28.07.2008
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Petition zu Cannabis als Medizin [28.07.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-07.htm#2008-07-28-cm

Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin, eine Patientenvereinigung, hat folgenden Aufruf zu einer Petition zu Cannabis als Medizin herausgegeben.

Liebe Mitglieder des IACM-Forums,

ich wende mich an Euch im Namen des Selbsthilfenetzwerkes Cannabis als Medizin (SCM), der Patientenvereinigung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), und möchte um Eure Mithilfe bitten.

Am 15.10.2008 wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit der Situation von Patienten beschäftigen, die Cannabis als Medikament benötigen. Zu dieser Anhörung sind u.a. auch Vertreter von IACM und SCM geladen. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website eine Online-Petition geschaltet, um auch durch Zahlen unseren Volksvertretern zu demonstrieren, wie wichtig unser Anliegen ist. Cannabis bedarf unserer Ansicht dringend zumindest einer Umstufung in die Anlage 3 des BtMG, so dass wenigstens die Schwächsten unserer Gesellschaft von dessen medizinischem Nutzen profitieren können.

Der Petitionsaufruf ist über das Pageear unser Website
http://blog.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de
oder direkt unter der URL
http://blog.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/?p=83
zu finden.

Unsere Bitte an Euch ist, diese Petition zu unterzeichenen, auf Euren Websites auf diese Petition aufmerksam zu machen, und darauf für die Dauer der Petition zu verlinken. Gerne stellen wir, wenn Ihr das möchtet, auch den Code für das von uns verwendete Pageear zum Einbau in Eure Site zur Verfügung.

Auf der SCM-Website gibt es auch eine Druckversion der Petition mit Unterschriftenliste. Damit könnt Ihr auch offline Unterschriften sammeln:
http://blog.selbsthilfenetzwerk-cannabis...riftenListe.pdf
Die Unterschriftenlisten müssen bis Ende September an an das SCM geschickt werden.

Desweiteren haben wir Flyer gedruckt, die zur Werbung für die Petition verteilt werden können.

Zu Fragen und Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung, würde mich im Namen aller SCM-Mitglieder sehr über eine Rückmeldung freuen, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Gabriele Gebhardt
Sprecherin SCM
scm@cannabis-med.org

Cannabis als Medizin
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05.07.2008
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Östereich: Straffrei mit 10 kg Cannabis [05.07.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-07.htm#2008-07-05-at

Interessant ist eine Gerichtsentscheidung aus Östereich,

Obwohl er mehr als zehn Kilo Cannabiskraut geerntet hatte, ging ein Oberösterreicher straffrei aus. Gedeckt ist dies durch ein neues Suchtmittelgesetz.

Die Staatsanwaltschaft stellte kürzlich das Verfahren gegen den Mann unter einer Probezeit von zwei Jahren ein. Denn nach dem neuen Paragraf 35 des Suchtmittelgesetzes muss die Anklagebehörde von der Strafverfolgung zurücktreten (Diversion), wenn der Verdächtige das Suchtmittel "ausschließlich für den persönlichen Gebrauch" besessen hat.

Bis zum Jahreswechsel war nach dem alten Gesetz die Verfahrenseinstellung nur möglich, wenn der Verdächtige eine bloß "geringe Menge" besessen hatte – bei Cannabis waren dies Mengen im Gramm-Bereich.

Unabhängig von Menge

Das neue Gesetz stellt nun nicht mehr auf eine bestimmte Menge, sondern nur noch auf den persönlichen Gebrauch ab. (Siehe Faksimile aus einem Experten-Kommentar.) Dies beinhaltet auch das Verschenken an Dritte, sofern der Konsument daraus keinen Vorteil zieht. Im Fall jenes Oberösterreichers, der ein angeblich "zufällig gefundenes" Hanffeld abgeerntet hatte, waren die Indizien für einen Drogenhandel jedenfalls nicht ausreichend.

Bei der Polizei verursacht die neue Regelung einigen Unmut: "Das Problem ist die Beweisbarkeit. Während wir bei einer größeren Menge davon ausgehen, dass der Betreffende auch dealt, sieht das die Anklagebehörde offenbar nicht so. Das stellt unsere Arbeit schon in Frage", sagt ein Drogenfahnder.

Grund für die Novelle ist laut Sektionschef Wolfgang Bogensberger vom Justizministerium ein EU-Rahmenbeschluss über die Bekämpfung des Drogenhandels. Demnach seien die Gesetze gegen Dealer verschärft worden.

"Allerdings bedurfte es auch einer stärkeren Abgrenzung des Handels gegenüber dem Besitz für den reinen Eigenbedarf. Hier steht das Sanktionsbedürfnis zugunsten des Mottos 'Therapie statt Strafe' nicht mehr im Vordergrund", sagt Bogensberger. Freilich komme es stets auf den Einzelfall an. Eine große Menge Suchtgift alleine reiche als Indiz für Handel nicht mehr aus.

(nachrichten.at, 02.07.2008)
In Deutschland steht auf den Besitz einer "nicht geringen" Menge Cannabis, worunter jede Menge Cannabis mit einem Gesamtwirkstoffgehalt von mindestens 7.5 g THC fällt (z.B. 100 g mit 7,5% THC) eine Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten, auch wenn kein Handel nachgewiesen wird.
Straffrei trotz Besitzes von zehn Kilo "Gras [nachrichten.at, 02.07.2008]
Kein Freibrief [nachrichten.at, 02.07.2008]

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27.06.2008
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EBDD-Cannabisbericht am Weltdrogentag 2008 [27.06.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-06.htm#2008-06-27-dt

Anlässlich des Weltdrogentags am 26. Juni hat die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) einen Bericht zu Cannabis vorgelegt. 13 Millionen Europäer haben allein im letzten Monat Cannabis konsumiert. Etwa jeder fünfte Erwachsene in Europa habe Cannabiserfahrung, so der Bericht.

13 Millionen Europäer nehmen Cannabis [spiegel.de, 26.06.2008]

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05.05.2008
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Drogen- und Suchtbericht 2008 erschienen [05.05.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-05.htm#2008-05-05-dsb

Der diesjährige Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung ist heute erschienen. Der Bericht kann als PDF-Datei von der Website des Bundesministeriums für Gesundheit heruntergeladen werden.

Drogen- und Suchtbericht 2008 [bmg.de]
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21.04.2008
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Online-Debatte mit der Drogenbeauftragten [21.04.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-04.htm#2008-04-21-sb

In einer Online-Debatte auf der Website abgeordnetenwatch.de verwies ein Teilnehmer Sabine Bätzing (SPD), die Drogenbeauftragte der Bundesregierung darauf, dass die vergleichbaren bis niedrigeren Konsumraten von Cannabis in Niederlanden im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland für die Untauglichkeit des Verbots als Mittel zur Konsumminimimierung sprechen. In den Niederlanden wird der Besitz und Erwerb geringer Mengen Cannabis seit über drei Jahrzehnten geduldet. Die Politikerin antwortete darauf wie folgt:

Ihre im Zusammenhang mit Daten aus den Jahren 1997 bzw. 2000/2001 geäußerte Annahme, Prohibition sei nutzlos, teile ich nicht. Im August 2007 habe ich mich zum Cannabisverbot in diesem Forum u.a. wie folgt positioniert: "wie ich in diesem Forum schon an anderer Stelle ausgeführt habe, halte ich Cannabis nicht für eine harmlose Droge. Es geht mir daher darum, den Konsum von Cannabis insgesamt zu reduzieren. Dazu gehören Informationen über die Gesundheitsrisiken, die Prävention, die Behandlung von Abhängigen, die Schadensreduzierung, aber auch die Angebotsreduzierung. Die Unterstellung von Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz dient dazu, den Konsum zu reduzieren, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen." Ergänzend möchte ich anfügen, dass die 30-Tage-Prävalenz des Cannabiskonsums in der Altersgruppe 18-64 Jahre in Deutschland nach Ergebnissen des aktuellen Epidemiologischen Suchtsurveys (der 2006 durchgeführt wurde) 2,2% beträgt. Der über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) verfügbare Vergleichswert aus den Niederlanden (der aus einer Studie aus dem Jahr 2005 stammt) beträgt für die 15-64-Jährigen 3,3%.
(Sabine Bätzing, abgeordnetenwatch.de)
Die Altersgruppen sind wohlgemerkt nicht identisch: Die Konsumrate in Deutschland bezieht im Gegensatz zu den Niederlanden und den meisten Ländern die ihre Daten an die Europäische Drogenbeobachtungsstelle (EBDD) melden, die Gruppe der Minderjärigen ab 15 Jahre nicht mit ein. Erstmals sind nun auch die 60-64-Jährigen einbezogen, unter denen es kaum Cannabiskonsumenten gibt, was die Rate im Vergleich zur letzten deutschen Studie im Jahre 2003 leicht drückt.

Der von Frau Bätzing zitierte deutsche Wert von 2,2% im Vergleich zu 3,3% in den Niederlanden passt ihr wahrscheinlich besser ins politische Konzept, als die 3,0% in Westdeutschland im Vergleich zu 2,5% in den Niederlanden aus zwei Studien ein paar Jahre vorher, auf die sie der Fragesteller verwiesen hatte. Dabei hat sich grundsätzlich nichts geändert, wie ein anderer Teilnehmer erklärt:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

in Ihrer Antwort an Herrn Schwab verteidigen Sie das Cannabisverbot als geeignetes Mittel, den Konsum zu unterbinden.

Wodurch allerdings kommen Sie zu dem Schluss, der scheinbare Rückgang in der 30-Tage-Prävalenz des Cannabiskonsums in der Altersgruppe 18-64 Jahre, von 2,8% (2000/2001) auf 2,2% (2006), sei durch das Cannabisverbot hervorgerufen?
Das Cannabisverbot existierte doch bereits vor und auch während des genannten Zeitraums und wurde nicht erst neu eingeführt. Könnte es nicht auch andere mögliche Faktoren für einen Rückgang geben?

(Frage an Sabine Bätzing, abgeordnetenwatch.de)
Es ist in der Tat erstaunlich wenn man die Existenz des Cannabisverbots mit einem Rückgang beim Cannabiskonsum in Deutschland zwischen 2003 und 2006 zu rechtfertigen sucht, nachdem genau dieses Verbot laut den Erhebungen von 1980 bis 2003 zur jährlichen Prävalenz des Konsums illegaler Drogen unter den 18-24 Jährigen in fünf von sechs Fällen im Vergleich zur jeweils vorigen Erhebung einen Anstieg des Konsums zum Ergebnis hatte. Lediglich 1997 hatte es einen Rückgang gegeben.

Eine Tabelle auf der Website der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle vergleicht die 30-Tage-Prävalenz des Cannabiskonsums bei jungen Erwachsenen, allerdings mit nicht ganz einheitlichen Altersgruppen und Untersuchungsjahren. 11,9% der Deutschen zwischen 18-24 (7 Jahrgänge) hatten demnach im Jahre 2003 im Monat vor der Umfrage Cannabis konsumiert, im Vergleich zu 5,3% der Niederländer zwischen 15-24 (10 Jahrgänge) im Jahre 2005. Die ermittelte Konsumrate ist in Deutschland so viel höher, dass die deutsche Altersgruppe 15-24 die entsprechende Gruppe in den Niederlanden selbst dann noch übertreffen würde, wenn in Deutschland niemand unter 18 Jahren Cannabis konsumieren würde, was natürlich nicht der Fall ist.

Wenn das Cannabisverbot tatsächlich eine konsumminimierende Wirkung hätte, wie von den Politikern angenommen die es beschlossen haben, dann ist diese an wissenschaftlich ermittelten Konsumdaten zumindest nicht zu erkennen. Wenn es jedoch nicht diese beabsichtigte Wirkung hat, kann es auch kein "geeignetes Mittel" sein, wie vom Bundesverfassungsgericht 1994 gefordert, damit es als grundrechtseinschränkendes Gesetz überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar wäre (siehe BVerfGE 90, 145).

Antwort von Sabine Bätzing, SPD [abgeordnetenwatch.de, 07.04.2008]


Argumente: "Das Verbot hat eine präventive Wirkung"
Fördert die Cannabisprohibition den Konsumausstieg?
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07.04.2008
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Peinliche Frage für UN-Drogenbürokraten [07.04.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-04.htm#2008-04-07-un

Anlässlich des 51. Treffens der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen stellte Frederick Polak von der Niederländischen Drogenstiftung dem Drogenkontrollbehördendirektor Antonio Costa ein Frage, die dieser dann möglichst nicht beantworten zu suchte:

"Wie erklären Sie den relativ geringen Cannabiskonsum in den Niederlanden, wo Erwachsene Cannabis frei konsumieren dürfen, im Gegensatz zu den umliegenden Ländern?"
Frek Polak
Costa bestritt mit keinem Wort die Tatsachen, für die Polak eine Erklärung wünschte. Stattdessen sprach er in seiner Antwort von Versuchen in den Niederlanden, die Zahl der Coffeeshops, in denen der Verkauf von Cannabis geduldet wird, zu reduzieren, oder sie aus der Innenstadt zu verdrängen (wobei er laut Polak Rotterdam und Maastricht mit Amsterdam verwechselte), aber auf die eigentliche Frage nach der relativ niedrigen Verbreitung des Konsums ging er mit keinem Wort ein.

Dass er das nun schon zum dritten Mal tat (Polak hatte ihm die im wesentlichen gleiche Frage bereits zweimal öffentlich gestellt), zeigt wahrscheinlich, dass er diese Frage lieber nicht beantworten will. Denn wenn man keine Drogenprohibition braucht um relativ niedrige Konsumraten zu erreichen, wie das das niederländische Experiment seit 32 Jahren zeigt, dann braucht man auch keinen Direktor einer die Verbotseinhaltung (oder Nichteinhaltung) beobachtenden Behörde. Würde Costa auf die Frage eingehen, wie die Niederlande auch ohne Verfolgung des Cannabisbesitzes oder Verkaufs niederigere Cannabiskonsumraten haben als etwa Grossbritannien oder Frankreich, würder er sich um seinen Arbeitsplatz reden.

Der amerikanische Sozialkritiker Upton Sinclair schrieb einmal: "Es ist schwierig einen Menschen dazu zu bringen, eine Sache zu verstehen, wenn sein Gehalt davon abhängt, dass er sie nicht versteht." ("It is difficult to get a man to understand something when his salary depends on his not understanding it.").

Silenced NGO Partner [YouTube.com]
UN und internationale Drogenpolitik

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11.03.2008
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UN 10-Jahresplan zu Drogen gescheitert [11.03.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-03.htm#2008-03-11-un

Im Jahre 1998 beschloss die UNO, im Laufe von 10 Jahren den Anbau von Opium, Koka und Cannabis weltweit zu beenden und den Konsum illegaler Drogen dramatisch zu reduzieren. Auf einer derzeit in Wien stattfindenden Sitzung der UN Drogenkommission (CND) sollen die Ergebnisse das Zehnjahresplans beraten werden. Der Schildower Kreis, ein deutsches Expertengremium, zieht eine ernüchternde Bilanz:

Im Jahr 1998 hoffte man, innerhalb der nächsten 10 Jahre den Anbau von illegalen Drogen ausrotten zu können und die Nachfrage nach diesen Drogen "dramatisch zu reduzieren". Heute zeigen die der CND vorliegenden Reports der Regierungen dagegen:
Der weltweite Konsum und Anbau von Opium und Coca hat sich offensichtlich nicht vermindert, während der Konsum von Amphetaminen und insbesondere der Konsum und Anbau von Cannabis ständig weiter steigen.
Eine überzeugende Evaluation der vorgesehenen einzelstaatlichen Programme zur Nachfrage-Reduzierung, zur Drogenvernichtung, zur Verhinderung der Geldwäsche oder zur besseren interstaatlichen Kooperation in der Strafverfolgung erwies sich als unmöglich, da sie alleine auf den lückenhaften Selbstauskünften der Regierungen beruht.
Alternative Ansätze zur Prävention, Behandlung und Schadensminimierung fristen noch immer ein Schattendasein. Dies gilt insbesondere für Menschen, die intravenös Drogen konsumieren und von denen in einigen Ländern bis zu 80 Prozent mit HIV infiziert sind.
Lediglich in 3 Prozent der berichtenden Länder gibt es ausreichende Angebote für Substitutionsbehandlungen und lediglich 13 Prozent geben an, das volle 6-Punkte-Programm (Information, Beratung, Testen, Spritzentausch, Kondomvergabe etc.) von UNAIDS zu erfüllen. Die Weigerung der Bundesregierung, die Projekte zur heroingestützten Behandlung weiter zu finanzieren, liefert hierfür ein bedauernswertes Beispiel.
Allein die repressive Drogenverfolgung nimmt ständig weiter zu. Dies gilt gleichermaßen für die internationale Kooperation in diesem Bereich. Es trifft auch zu für die Weiterentwicklung der drei internationalen Drogenkonventionen von 1961, 1971 und 1988, die noch immer an der erfolglosen US-amerikanischen Drogenpolitik ausgerichtet sind. Erfolge verzeichnen nur die wachsende Zusammenarbeit der Polizei (EUROPOL; INTERPOL etc.) und die weltweit zunehmenden Einschränkungen der Menschenrechte - von der Todesstrafe für Drogendelikte (30 Länder) über die ersatzlose Vernichtung bäuerlichen Drogen-Anbaus, den Ausbau polizeilicher Befugnisse bis hin zur Verweigerung zureichender medizinischer Versorgung.
Die negativen Folgen dieser Politik - Überfüllung der Strafanstalten, Schwarzmarkt, Ausbreitung von HIV und Hepatitis - bleiben ebenso wenig erwähnt wie die Möglichkeit einer alternativ geregelten Drogenvergabe.
Der bisher international eingeschlagene Weg der Drogenbekämpfung mit repressiven Mitteln, den das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) schon heute - vor jeder Evaluation - unverändert fortsetzen möchte, vergrößert das Übel, anstatt es zu beheben. Die im Schildower Kreis zusammengeschlossenen Wissenschaftler und Praktiker fordern deswegen, die Drogenpolitik aus dem Strafrecht herauszunehmen, die Drogenprohibition aufzuheben und endlich legale Bezugswege zu schaffen.

Der Schildower Kreis ist ein Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis. Wir wollen auf die schädlichen Folgen der Drogenprohibition aufmerksam machen und legale Alternativen zur repressiven Drogenpolitik aufzeigen.

(Schildower Kreis, 10.03.2008)
Expertengremium: Drogenpolitik der UNO eindrucksvoll gescheitert [Schildower Kreis, 10.03.2008]


Cannabis in den Niederlanden
Vereinte Nationen und Drogenpolitik

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09.03.2008
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Kokain-Video mit Ex-Senator Schill [09.03.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-03.htm#2008-03-09-rs

Nach vier Jahren kommt der ehemalige Richter und Ex-Senator Ronald Schill erneut wegen des Vorwurfs von Kokainkonsums ins Kreuzfeuer (wir berichteten damals, CLN#141, 16.01.2004): Ein YouTube-Video zeigt den ehemaligen Politiker mutmasslich beim Schnupfen von Kokain.

Hamburgs ehemaliger Zweiter Bürgermeister sitzt in Shorts an einem Tisch, zieht durch ein Röhrchen eine Substanz in die Nase, sagt wenig später: "Aber jetzt wirkt das Koks bei mir. Ich fühle mich ganz wach!" Ein Video, auf dem der Ex-Innensenator wohl beim Konsumieren von Kokain zu sehen ist, kursiert im Internet.

Wer das Video gedreht hat, ob es mit Wissen Schills entstanden ist, das blieb Freitag unklar. Doch die Szene, in der Schill sich zweimal das Röhrchen an die Nase setzt, dann ruckartig einatmet, lässt auch frühere Vorwürfe des Drogenkonsums in einem neuen Licht erscheinen. Das Video entstand, so berichten "Bild" und "Mopo", offenbar in Rio de Janeiro. Dorthin hatte sich Schill nach seinem Polit-Aus in Hamburg zurückgezogen. An einer anderen Stelle des Videos berichtet Schill laut "Bild" davon, dass der Drogentest, den er im Jahr 2002 nach Drogenvorwürfen hatte anfertigen lassen, zunächst positiv ausgefallen sei. Er habe das Institut, in dem die Haarprobe des Senators untersucht worden war, dann um eine weitere Untersuchung nach einem anderen - weit ungenaueren - Verfahren gebeten. Kurz darauf schickte das Institut laut Schill ein neues, diesmal entlastendes Gutachten. Diese Äußerungen Schills seien allerdings gelogen, heißt es vonseiten der Klinik. Demnach seien bei einem ersten Test Hinweise darauf entdeckt worden, dass Schill Drogen konsumiert habe. Die entdeckten Werte seien allerdings so niedrig gewesen, dass ein noch genauerer Test hätte angefertigt werden müssen, um klare Ergebnisse zu erlangen. Diesem Test habe Schill aber nicht zugestimmt.

An einer weiteren Stelle des Videos soll Schill eingestehen, dass er als Richter bewusst rassistisch urteilte. Schwarze habe er generell härter bestraft, weil er sie nicht möge.

Das Video ist im Internet zu sehen unter der Adresse:

http://www.abendblatt.de/video-schill

(Abendblatt.de, 08.03.2008)
Schnupft Schill hier Kokain? [Abendblatt.de, 08.03.2008)
Schill - Kokain auf Google News


Schill: Kein Ende der Kokain-Gerüchte [CLN#141, 16.01.2004]

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02.02.2008
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Studie zu Cannabis und Krebs [02.02.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-02.htm#2008-02-02-nz

Eine Studie von neuseeländischen Wissenschaftlern, die in der Februarausgabe des European Respiratory Journal veröffentlicht wurde, befasste sich mit einem möglichen Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Lungenkrebs. Dazu befragten die Forscher an Lungenkrebs erkrankte Personen und eine nicht an Krebs erkrankte Kontrollgruppe und verglich dann die Prävalenz von Krebs nach Alter, Geschlecht und Konsumgewohnheiten (Tabak, Alkohol, Cannabis) und Konsumverhalten.

Die Studie wurde in zahlreichen Zeitungsartikeln zitiert und zwar vor allem zwei Ergebnisse davon:

Das relative Lungenkrebsrisiko war bei den intensivsten Cannabiskonsumenten 5,7-mal so hoch als bei Nichtkonsumenten von Cannabis. Ihr Gesamtkonsum gemessen in Jointjahren, d.h. durchschnittlich täglich gerauchte Joints mal Jahre des Konsums, lag im oberen Drittel der von Patienten berichteten Konsumerfahrungsspanne.
Rechnerisch ergab das eine Zunahme des Lungenkrebsrisikos um 8% pro Jointjahr, verglichen mit 7% pro "Schachteljahr" bei Zigaretten. Das wurde dann vielfach als "ein Joint ist so schlimm wie 20 Zigaretten" dargestellt.
Die Studie ist online verfügbar. Was zuerst auffällt, ist die geringe Anzahl an Patienten, auf der obige Zahlen basieren: Nur 79 Patienten mit Lungenkrebs wurden befragt, darunter nur 21 Cannabiskonsumenten, 14 mit mehr als 10,5 Jointjahren. Damit gehört die Studie zu den kleineren, die sich mit diesem Thema befasst haben, dazu unten mehr.

Während die Studie schreibt "das Risiko von Lungenkrebs stieg um 8% (...) für jedes Jointjahr des Cannabisrauchens" und damit einen linearen Zusammenhang zwischen Konsum und Risiko nahelegt, zeigen die Zahlen bei den Cannabiskonsumenten mit dem niedrigsten bzw. dem mittleren Konsum ein relatives Risiko von 0,3 bzw. 0,5 (Nichtkonsumenten: 1,0). Das heisst, das Krebsrisiko bei diesen Cannabiskonsumenten war, traut man den Zahlen der Studie, rund dreimal niedriger bzw. halb so hoch als bei Nichtkonsumenten! Da es sich jedoch nur um drei bzw. vier Personen handelte, sind die Zahlen statistisch kaum aussagefähig.

Auch geht aus den Zahlen nicht hervor, wieviele Cannabiskonsumenten nur Cannabis rauchten und wieviele Cannabis und Tabak. Eine solche Aufteilung würde die Zahlen zu Cannabis aussagekräftiger machen, aber nur wenn eine ausreichende Anzahl von Patienten befragt worden wäre um noch aussagekräftige Zahlen zu haben.

Eine wesentlich umfangreichere Studie von Donald Tashkin von der Universität von Kalifornien in Los Angeles untersuchte 611 Lungenkrebspatienten und einer Kontrollgruppe von 1040 Personen ohne Lungenkrebs, deren Aufbau nach Alter, Geschlecht und Wohnort vergleichbar war. Diese beiden Gruppen waren also ca. 8-mal bzw. 3-mal so gross (Krebs bzw. Nicht-Krebs) als in der neuseeländischen Studie. Ihr Ergebnis:


"Wir fanden keinen positiven Zusammengang zwischen Cannabisgrbraucg -- sogar schweren Langzeitgebrauch -- und Lungenkrebs, nachdem wir für das Rauchen von Tabak und anderen möglichen Einflussfaktoren kontrollierten," schlossen die Forscher. Weiterhin zeigten die Daten dass füre eine Untergruppe der m&auuml;ssigen Lebenszeitgebraucher (10 bis unter 30 Jointjahre) tatsächlich einen umgekehrten Zusammenhang zwischen Cannabisgebrauch und Lungenkrebs hatten. Die Studie berichtete von einem 20-fach höheren Risiko bei starken Tabakrauchern.
[We did not observe a positive association of marijuana use -- even heavy long-term use -- with lung cancer, controlling for tobacco smoking and other potential cofounders," investigators concluded. Their data further revealed that one subset of moderate lifetime users (10-<30 "joint years") actually had an inverse association between cannabis use and lung cancer. The study did report a 20-fold increased risk in heavy tobacco smokers.]
(NORML, 24.05.2006)
Selbst wenn das Rauchen von Cannabis tatsächlich so schädlich wäre wie das Rauchen von Tabak, dann wäre das ein Argument für mehr gesundheitliche Aufklärung statt teurer Repression, die sich seit Jahrzenten als ungeeignet erwiesen hat, eine stetige Verbreitung des Cannabiskonsums zu verhindern.

Die staatliche Gesundheitspolitik könnte mehr erreichen, wenn sie Konsumenten von besonders riskanten Konsumformen abraten würde. Würde z.B. Cannabis vorwiegend ohne Tabak konsumiert, wie in Nordamerika üblich, dann könnte das das Abhängigkeitsrisiko durch Nikotin vermeiden und die Teerbelastung verringern. Weitgehend nutzlose Versuche, die THC-Aufnahme durch langes Inhalieren des Rauches zu steigern, sind in erster Linie eine Reaktion auf die hohen Preise der Schwarzmarktware und könnten durch Aufklärung vermieden werden.

Der Staat versucht durch Repression, die Auswahl für Konsumenten einzuschränken. Er will den Konsum so unattraktiv wie möglich zu machen. Die Auswahl beim Durchschnittsdealer in Deutschland ist denn auch im Vergleich zum Sortiment der Coffeeshops in den Niederlanden sehr beschränkt. Was der Durchschnittskonsument raucht, hängt weniger davon ab, was er mag, als wen er kennt. Das hat jedoch zur Folge, dass Konsumenten mangels Auswahl auch minderwertige, wirkstoffarme Ware rauchen. Weil damit zur Erzielung der gewünschten Wirkung mehr schädlicher, teerhaltiger Rauch in Kauf genommen werden muß, ist das besondes lungenbelastend. Konsumenten könnten bessere Entscheidungen für ihre Gesundheit treffen, wenn der THC-Gehalt von Cannabis bei staatlich kontrolliertem Handel auf der jeweiligen Verpackung stünde.

Auch neue Konsumtechniken könnten einen Beitrag zur Schadensminimierung leisten. Verschiedene Firmen haben Vaporisierer zum rauchlosen Konsum von Cannabis entwickelt, die Teer und andere Reizstoffe weitgehend vermeiden, doch ihr Besitz ist im größten Cannabismarkt der Welt – den USA – illegal. Seit 2005 ist in Kanada ein in wissenschaftlichen Studien getesteter rauchloser Inhalierer für Cannabisextrakte der Firma GW Pharmaceuticals zugelassen, der alle beschriebenen Risiken vermeidet. Doch nichtmedizinische Konsumenten werden ihn erst dann verwenden können, wenn Cannabis wieder legal ist. Sollten tatächlich Cannabisraucher aufgrund ihres Cananbiskonsums an Lungenkrebs sterben, dann wäre das kein Grund für das Weiterbestehen des Verbots, sondern eine traurige Folge davon.

Cannabis use and risk of lung cancer: a case–control study [European Respiratory Journal, Feb. 2008]
Cannabis Smoking Not Linked To Lung Cancer, Case-Control Study Says [NORML, 24.05.2006]


3 Joints = 20 Zigaretten?

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28.01.2008
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Bundesweite Razzien gegen Cannabisgärtner [28.01.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-01.htm#2008-01-28-rz

Mit bundesweiten Razzien, an denen 1500-1600 Polizeibeamte beteiligt waren, gingen die Staatsanwaltschaft und die Landeskriminalämter am 28. und 29. Januar gegen Cannabisgärtner in 16 Bundesländern sowie im europäischen Ausland vor. Den Razzien vorausgegangen waren Ermittlungen gegen die Betreiber von Catweazel Growshop Aachen, einem Pflanzladen der Zubehöhr zum Innenanbau von Planzen verkaufte.

In einer bundesweiten Razzia ist die Polizei an diesem Montag gegen die Betreiber von Cannabis-Plantagen vorgegangen. An dem Einsatz gegen die Rauschgiftkriminalität in allen Bundesländern beteiligten sich rund 1500 Polizeibeamte.

Mehr als 200 Wohnungen und Betriebsräume seien durchsucht worden, berichteten die Aachener Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen. Ein Unternehmen in Aachen soll Zubehör zur Errichtung von professionellen Cannabis- Plantagen über Internet und ein Ladenlokal verkauft und die illegalen Hanfbauern beraten haben. Der Schwerpunkt der Razzia liegt in Nordrhein-Westfalen.
(haz.de, 28.01.2008 )
In der grossen Mehrheit der Fälle scheint es sich dabei um Kleingärtner zu handeln, die vorwiegend für den Eigenbedarf produzierten:
Insgesamt entdeckten die Fahnder bei ihrer Großrazzia zwei Profi-Plantagen mit mehr als 1.000 Pflanzen, acht Großplantagen mit mehreren hundert Pflanzen und 66 Kleinplantagen.
(pr-inside.com, 28.01.2008 )
Geht man von durchschnittlich 3-5 Stunden aus, die die 1600 Beamten mit den Durchsuchungen beschäftigt waren (wozu auch Vorermittlungen, erstellte Protokolle und nachfolgende Gerichtstermine gehören), kommt man schon auf 30 bis 50 steuerfinanzierte Monatsgehälter, also zumindest auf mehrere Zigtausend Euro, die die Aktion gekostet hat. Rechnet man dazu noch Haftkosten von 100 Euro pro Tag für mehrjährige Freiheitsstrafen für einen Teil der ertappten Gärtner, kommt man auf mehrere Hunderttausend Euro.

Dass die seit Jahrzehnten gewachsene Nachfrage nach Cannabis durch solche Razzien abnehmen wird, ist kaum zu erwarten. Der eine oder andere Konsument, dessen Lieferant ausfällt, wird möglicherweise selbst mit dem Anbau beginnen, oder es wird wieder mehr Cannabis importiert werden. Sollte die Verfolgung eine abschreckende Wirkung auf Konsumenten haben, die bisher den Eigenanbau in Erwägung gezogen haben, und die nun wieder vermehrt auf Schwarzmarkteinkauf ausweichen werden, kann das Ergebnis gesundheitspolitisch kontraproduktiv sein. Wer trotz Illegalität selbst anbaut, kann Risiken wie mit Bleierz vergiftetes Cannabis in Leipzig und Österreich (wir berichteten) mit Sicherheit ausschliessen. Daführ droht ihm aber, wenn er beim falschen Growshop eingekauft hat, später eine Hausdurchsuchung und ein Strafverfahren. Je mehr der Staat die Cannabisgärtner verfolgt, desto mehr kurbelt er die Schwarzmarktnachfrage nach an, und zwar ob das dort verkaufte Cannabis dann bleifrei ist oder nicht.

Sinnvoller wäre es, den Anbau von Cannabis zumindest bis zu einer bestimmten Menge zu legalisieren, oder ihn staatlich zu kontrollieren und zu besteuern, wie bei Alkohol und Tabak.

Bundesweite Razzia gegen Hanf-Anbau - 1500 Beamte im Einsatz [haz.de, 28.01.2008 ]
Hunderte Razzien wegen Cannabisanbaus - weitere Durchsuchungen wahrscheinlich [DHV, 29.01.2008 ]
Fahnder durchforsten Deutschland nach Cannabis-Plantagen [spiegel.de, 28.01.2008 ]
Bundesweiter Schlag gegen Cannabis-Pflanzer [pr-inside.com, 28.01.2008 ]
Cannabis-Razzien in Berlin [tagesspiegel.de, 28.01.2008 ]


Anbau von Cannabis
Was verboten ist kann nicht besteuert werden

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23.01.2008
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Kanada: 5 Jahre Haft für Marc Emery [23.01.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-01.htm#2008-01-23-ca

Um eine Auslieferung in die USA und eine dort drohende lebenslängliche Haftstrafe abzuwenden, hat Marc Emery, ein Hanfsamenlieferent aus Vancouver einem Tauschhandel zugestimmt, nach dem er 5 Jahre in Kanada hinter Gittern verbringen wird. Im Jahre 2005 wurde er von der kanadischen Polizei auf Antrag der US Bundesdrogenbehörde DEA verhaftet.

Cannabishandel ist in Kanada illegal, wird jedoch mehr oder minder gedultet. Emery wurde zuletzt vor einem Jahrzehnt verurteilt und zwar zu einer Geldstrafe von 2000 Kanadischen Dollar (ca. 1300 Euro). Mit den Gewinnen aus dem jahrelangen Handel unterstützte er u.a. politische Initiativen um Cannabis in Kanada zu legalisieren sowie die von ihm gegründete Zeitschrift Cannabis Culture.

Als die ersten Patienten in Kanada eine Lizenz zum medizinischen Gebrauch von Cannabis erhielten, die kanadische Regierung jedoch keine legale Versorgungsmöglichkeit anbieten konnte, wurde den Patienten Emery als Lieferant von Samen zum Eigenanbau genannt.

Die grosse Mehrzahl der kanadischen Leitartikel sprachen sich gegen Haftstrafe aus.


Emery Should Be A Free Man [National Post (CA), 15.01.2008]
No Extradition! End Prohibition! [Cannabis Culture, 22.01.2008]

Cannabis in Kanada

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10.01.2008
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Bleivergiftungen jetzt auch in Österreich [10.01.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-01.htm#2008-01-10-at

Der Skandal um mit Bleisulfid vergiftetes Cannabis weitet sich nach Österreich aus: Nach mindestens 56 Fällen aus Leipizig und Umgebung (siehe Bericht, 30.11.2007) wurden nun erstmals betroffene Cannabiskonsumenten in Österreich mit Bleivergiftungen ins Krankenhaus eingeliefert.

Ein 17-jähriger Jugendlicher war am 10. Oktober vergangenen Jahres mit Bauchkrämpfen in das Landesklinikum St. Pölten und in weiterer Folge in die Kinderklinik ins AKH Wien eingeliefert worden. Als Ursache der Schmerzen wurde eine Bleivergiftung diagnostiziert.

Erhebungen der Beamten des Landeskriminalamts Niederösterreich ergaben, dass der 17-Jährige gemeinsam mit einem 16-jährigen Freund, ebenfalls aus dem Bezirk St. Pölten, seit Sommer 2006 in der NÖ Landeshauptstadt und in einem Lokal in Wien-Alsergrund wiederholt in kleinen Mengen Cannabiskraut gekauft und konsumiert haben dürfte. Insgesamt soll es sich um etwa 220 Gramm gehandelt haben. Vermutlich war zuletzt Suchtgift mit Blei kontaminiert.

Nach der stationären Aufnahme des 17-Jährigen begab sich laut Polizei auch der andere Jugendliche ins AKH Wien. Bei dem 16-Jährigen sei ebenfalls eine schwere Bleivergiftung im Körper festgestellt worden.

(noen.at, 10.01.2008)
Bleivergiftung nach Marihuana-Konsum [noen.at, 10.01.2008]

Reinheitsgebot – Verbraucherschutz bei Drogenkonsum

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09.01.2008
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Schweiz: Gesundheitskommission für Cannabisliberalisierung [09.01.2008]
http://www.cannabislegal.de/neu/2008-01.htm#2008-01-09-ch

Die Gesundheitskommission (SGK) des Ständerates (einer der zwei Kammern des Schweizer Abgeordnetenhauses) hat vorgeschlagen, den Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren straffrei zu stellen. Der Handel soll verboten bleiben.

Damit reagiert die SGK auf die Volksinitiative "für eine vernünftige Hanf-Politk mit wirksamem Jugendschutz", deren Reformvorschlag weiter geht als der Vorschlag der Gesundheitskommission und u.a. auch den Handel legalisieren will. Scheitert der SGK-Vorschlag, dann kommt es zur Volksabstimmung über die Volksinitiative, für die im Januar 2006 die nötige Anzahl an Unterschriften eingereicht worden war.

Eigenkonsum Erwachsener

Laut Schwaller schlägt die Kommission vor, Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis durch über 18-Jährige nicht länger zu bestrafen. Vorausgesetzt wird, dass es nur um den Eigenkonsum geht und Dritte nicht geschädigt werden. Weiterhin nicht erlaubt wäre der Verkauf von Cannabis.

Die Volksinitiative will den Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie Besitz, Erwerb und Anbau für den Eigengebrauch straffrei erklären. Eine Altersgrenze fehlt, doch muss der Bund dem Jugendschutz «angemessen» Rechnung tragen. Anstelle eines Verkaufsverbots verlangt die Initiative Bundesvorschriften für den Handel.
Situation deblockieren

Laut Schwaller geht die Initative für die Mehrheit der SGK zu weit. Der letzten Sommer von einer Arbeitsgruppe von FDP, SP und Grünen unter Felix Gutzwiller (FDP/ZH) erarbeitete Gegenvorschlag hingegen könne als pragmatischer Schritt die Situation deblockieren. Selbstschädigung sei nicht strafbar, Repression nicht zielführend.

Die Kommissionsminderheit sieht demgegenüber in einem Gegenvorschlag ein falsches Signal. Sie warnt davor, mit einer höheren Toleranz eine positive Einstellung gegenüber dem Suchtmittelkonsum generell zu fördern. Auch sei es widersprüchlich, den Konsum zuzulassen, den Verkauf aber weiterhin zu bestrafen.

Chancen ungewiss

Dass der Gegenvorschlag zustande kommt, ist fraglich. Am 18. Januar ist zunächst die Nationalratskommission am Zuge. Winkt sie ab, ist die Vorlage nach Auskunft Schwallers vom Tisch. Vor der Beratung der Volksinitiative in der grossen Kammer hatte sie sich nur knapp gegen einen Gegenvorschlag ausgesprochen.

Gibt die SGK des Nationalrates grünes Licht, kann die Ständeratskommission im Februar die Details bereinigen. Der allfällige Gegenvorschlag würde dann in der Sommersession von der kleinen Kammer behandelt. Zuvor muss die Kommission noch die Stellungnahme des Bundesrates einholen.

(tagesschau.sf.tv, 01.08.2008)
Für Erwachsene soll kiffen straffrei werden [tagesschau.sf.tv, 01.08.2008]
Cannabis in der Schweiz

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30.11.2007
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Bleivergiftung: Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung [30.11.2007]
http://www.cannabislegal.de/neu/2007-11.htm#2007-11-30-pb

Laut einem Bericht von http://www.eve-rave.net Berlin vom 19.11.2007 sind bereits 56 Fälle von Bleivergiftung in und um Leipzig bekannt, die im Zusammenhang mit vergiftetem Cannabis stehen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Landeskriminalamt Sachsen (LKA) haben mittlerweile Cannabis gefunden, dem mehrere Prozent Bleistaub zugesetzt worden waren. Die Leipziger Volkszeitung berichtet:

Im Zuge der Ermittlungen wegen des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln sowie gefährlicher Körperverletzung, untersuchten BKA und LKA Sachsen zwischenzeitlich vier Proben. Vier bis sechs Prozent der Proben bestanden dabei aus kleinsten Bleipartikeln. Mit bloßem Auge sei dies aber nicht zu erkennen, teilt die Polizei weiter mit.
Weil der Staat keinen kontrollierten Handel mit Cannabis zulässt und die Konsumenten sogar bei Anbau für den persönlichen Konsum mit Strafe bedroht, öffnet er Tür und Tor für kriminelle Machenschaften wie diese. Scheinbar hat man wenig aus der amerikanischen Alkoholprohibition von 1919 bis 1933 gelernt, als Vergiftungen durch Methanol und andere Fuselakohole in Schmarzmarktschnaps oft zu Erblindung oder zu Todesfällen führten.

Wäre zumindest der Eigenanbau legal, dann wüssten wenigsten die Eigenanbauer, dass ihr Cannabis bleifrei ist.

Dass das Cannabisverbot den Cannabiskonsum nicht minimiert, sieht man mittlerweile seit Jahrzehnten: Die Konsumraten sind in Deutschland nicht niedriger als in den liberaleren Niederlanden, wo der Verkauf in Coffeeshops gedultet wird. Das Verbot macht lediglich den Handel unkontrollierbar. Wie nötig staatliche Kontrollen aber wären, zeigen die kriminellen Vergiftungen in Leipzig.

Polizei und Stadt Leipzig warnen weiter vor kontaminiertem Haschisch [lvz-online.de, 29.11.2007]
Schon über 50 Bleivergiftungen in Leipzig [eve-rave.net, 19.11.2007]
Blei im Gras - Fragen und Antworten (FAQ) [suchtzentrum.de/Drug Scouts]
"Dann kifft halt nicht" ist nicht genug! [DHV, 30.11.2007]


Reinheitsgebot – Verbraucherschutz bei Drogenkonsum

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12.11.2007
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Blei im Hanf [12.11.2007]
http://www.cannabislegal.de/neu/2007-11.htm#2007-11-12-pb

Nach einem Skandal in Italien, als mit Glasstaub versetztes Cannabis auf dem Schwarzmarkt gefunden wurde, wurden jetzt Fälle von mit Blei vergiftetem Cannabis in Deutschland bekannt. Die Stadt Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig gaben dazu folgende Mitteilung heraus:

Warnung vor kontaminiertem Marihuana Aus aktuellem Anlass warnen die Stadt Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig vor bleiverseuchtem Cannabis und Marihuana, das seit einiger Zeit im Leipziger Raum im Umlauf ist. In den vergangenen Wochen mussten bislang 19 bekannte Fälle aus Leipzig und dem Leipziger Umland mit Bleivergiftungen akutmedizinisch behandelt werden.

Bei den ersten Patienten war die Bleiquelle anfangs unklar. Inzwischen zeichnet sich ein direkter Zusammenhang mit Cannabis- bzw. Marihuanakonsum ab. Es ist davon auszugehen, dass weitere Personen kontaminiertes Marihuana oder Cannabis zu sich genommen haben und dass sich immer noch mit Blei versetzter "Stoff" im Umlauf befindet.

Empfehlungen:

Bei Verdacht auf eine chronische Bleiexposition sollte der Bleispiegel im Blut gemessen und ggf. eine entsprechende Therapie begonnen werden. Diese wird bei schweren Fällen im Krankenhaus begonnen und muss je nach Körperbleigehalt von Hausärzten langfristig, in Einzelfällen auch über Jahre, fortgeführt werden.

Betroffenen (auch so genannten "Wochenendkonsumenten") wird geraten, sich zu einer Überprüfung ihres Bleispiegels an das Gesundheitsamt wenden. Diese Empfehlung gilt auch dann, wenn Konsumenten derzeit beschwerdefrei sind. Das Gesundheitsamt erhebt dafür eine Gebühr in Höhe von 22 Euro. Blutentnahmen zur Bestimmung des Bleispiegels sind zu folgenden Zeiten im Gesundheitsamt, Gustav-Mahler-Straße 1 – 3 in der Impf- und Untersuchungsstelle (2. Etage, Zi. 204) möglich:

Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr.

Nach Vorliegen des Ergebnisses wird der Patient beraten, ob eine Behandlung notwendig ist.

Bei unklaren Beschwerden, insbesondere akute Bauchschmerzen, sollten Konsumenten ihren Arzt oder den Notarzt in jedem Fall informieren, dass sie Marihuana oder Cannabis konsumiert haben.

Für Nachfragen schaltet das Gesundheitsamt ab Donnerstag, dem 8. November 2007 für die kommenden 14 Tage unter der Telefonnummer 123-6969 eine Hotline, die Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr besetzt ist.

In allen Fällen wird die ärztliche Schweigepflicht gewahrt.

Die Polizeidirektion Leipzig ist zur Aufklärung der Sachlage auf die Mitwirkung der Patienten angewiesen. Insoweit wird Betroffenen geraten, freiwillig Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen, um eine lückenlose Aufklärung zu ermöglichen und weitere Schäden von Dritten abzuwenden.

Anzeichen einer Bleivergiftung

Bei Bleivergiftungen im Zusammenhang mit Marihuana-Konsum wird das Blei über die Atemwege aufgenommen. Im Körper wird es im Prinzip in allen Geweben abgelagert. Der Knochen ist Hauptspeicher für Blei. Von hier wird das Blei noch über Jahrzehnte ins Blut und in die Weichteile freigesetzt. Da Blei nicht gut wasserlöslich ist, wird es ohne spezielle Medikamente sehr schlecht wieder ausgeschieden. Es wird zwischen akuten und chronischen Bleivergiftungen unterschieden, die durch folgende Krankheitsbilder gekennzeichnet sind:

akute Bleiintoxikation: Blasse Hautfarbe, Magen-Darm-Beschwerden, schwere Bauchkrämpfe ("Bleikolik"), langsamer Puls, hoher Blutdruck

chronische Bleivergiftung (nach steigender Blutbleikonzentration): Blutarmut (Bleianämie), Hirnschädigung ("Bleidemenz"), Nervenschädigung, Zittern/Tremor, Muskelschwäche, Bleisaum am Zahnfleischrand, Nierenschädigung und bei sehr hohen Konzentrationen die gefürchtete Bleienzephalopathie mit Koma. In Extremfällen treten Todesfälle auf.

Ansprechpartner: Frau Lein, Gesundheitsamt, Drogenreferat/Suchtprävention, Tel. 0341 1236761

(leipzig.de, 07.11.07)
Warnung vor kontaminiertem Marihuana [07.11.07]

Drogen sind Dreck...

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