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 WAS ist WAS????!!!!
Elfen-Engel Offline

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Beiträge: 97

06.02.2009 15:55
Extremismus Antworten


Extremismus

Als Extremismus bezeichnen Staatsbehörden und politische Parteien in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen, die sie dem äußersten Rand des politischen Spektrums zuordnen. Der Begriff ersetzte bzw. steigerte den bis dahin gebräuchlichen Begriff des Radikalismus, um aktive gewaltbereite Gegner der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) zu erfassen.
Umgangssprachlich werden beide Begriffe oft synonym verwendet. In der Politikwissenschaft sind Definition und Anwendbarkeit des Extremismusbegriffs umstritten.

Begriff
Die Attribute „politisch extrem“ und „extremistisch“ leiten sich von dem lateinischen Wort extremus ab, dem Superlativ von „außen“ (exterus), laut Stowasser übersetzbar als „das Äußerste“, „das Entfernteste“ oder „das Ärgste“. Der Begriff geht von der Vorstellung aus, das politische „Spektrum“ bestehe aus einer „Mitte“ und „den Rändern“ („links außen“ und „rechts außen“). Eine „extreme“ Position definiert sich demzufolge von ihrem Gegensatz zum gesellschaftlich allgemein akzeptierten und staatlich sanktionierten Verständnis des herrschenden politischen Systems (der „Demokratie“) her, das damit zugleich als „Normalität“ begriffen und positiv bewertet wird. Als „extremistisch“ gekennzeichnet wird der „äußerste Rand“ des politischen Spektrums, von dem eine Gefährdung der „normalen“ gesellschaftlichen Verhältnisse ausgehen könnte, und zwar unabhängig von der weltanschaulichen Ausrichtung und den konkreten politischen Zielen der Vertreter solcher Positionen.
Der Begriff „Extremismus“ hat den des „Radikalismus“ im staatlichen Sprachgebrauch heute weitgehend verdrängt. Er stammt aus dem Umfeld der Totalitarismustheorien und wurde im Kalten Krieg von westlichen Regierungsstellen geprägt. Heute verwenden ihn die meisten der im Parlament vertretenen politischen Parteien ebenso wie die staatlichen Institutionen der Bundesrepublik, darunter vor allem der Verfassungsschutz. Dieser definiert Extremismus (in Form einer definitio ex negativo) als „fundamentale Ablehnung des demokratischen Verfassungstaats“[1]. Darunter fallen alle Bestrebungen, die sich gegen den „Kernbestand“ des Grundgesetzes oder die freiheitliche demokratische Grundordnung insgesamt richten. Politologen wie Uwe Backes definieren Extremismus als „politische Diskurse, Programme und Ideologien, die sich implizit oder explizit gegen grundlegende Werte und Verfahrensregeln demokratischer Verfassungsstaaten richten“.
Dieser quasi „amtliche“ Extremismusbegriff leitet sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1952 ab, in der die Prinzipien der „wehrhaften Demokratie“ des Grundgesetzes präzisiert und auch der Begriff der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, wie er im Grundgesetz an mehreren Stellen erwähnt wird, ausgeführt worden ist[3]. Der Begriff „Extremismus“ ist jedoch selbst kein Rechtsbegriff - er findet sich weder in der Verfassung noch anderen Gesetzestexten -, sondern ein Arbeitsbegriff für die Verwaltungspraxis. Er wird in dieser Form erst seit dem Erscheinen des Verfassungsschutzberichtes von 1973 verwendet.
Zuvor war in dem Zusammenhang von Rechts- bzw. Linksradikalismus gesprochen worden. Der damalige Innenminister Werner Maihofer begründete die begriffliche Änderung mit dem Hinweis, dass politische Bestrebungen nicht allein deshalb verfassungswidrig seien, weil sie radikale Fragen stellen [4]. Zwar werden die Begriffe Neugebauer zufolge auch in der wissenschaftlichen Literatur weiterhin nicht präzise abgegrenzt und oft synonym verwendet. In der behördlichen Terminologie macht es jedoch einen erheblichen Unterschied, ob eine Gesinnung oder Organisation als „radikal“ oder „extremistisch“ eingestuft wird, da davon die Einschätzung ihrer Verfassungsmäßigkeit abhängt.
Da dieser so genannte „normative Extremismusbegriff“ eine Abweichung von der gesellschaftlichen Norm impliziert und diese zugleich negativ wertet, nennen sich so bezeichnete Gruppen in der Regel nicht selbst „extremistisch“. Vielmehr betrachten sie dieses Attribut als herabsetzende Zuschreibung und Ausgrenzung ihrer politischen Positionen aus dem demokratischen Meinungsspektrum und dem gesellschaftlichen Diskurs.
Hauptarten
Als Hauptarten des Extremismus gelten:
• der Linksextremismus: Dieser galt seit dem Terror der RAF in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik als Hauptgefahr für den Verfassungsstaat. Darunter werden sehr verschiedene politische Richtungen erfasst, die den Kapitalismus überwinden wollen: einerseits Autonome und Anarchisten, andererseits K-Gruppen und Parteien, die Formen des Kommunismus anstreben. Dabei bezieht sich die Einordnung als Linksextremismus oft eher auf programmatische Ziele als auf tatsächliche Politik.
• der Rechtsextremismus: Auch hier werden verschiedene Gruppen und Parteien in ein gemeinsames Spektrum „rechts von“ den demokratischen konservativen Parteien eingeordnet. Als Hauptdifferenz zum Linksextremismus wird genannt, dass der Rechtsextremismus das „Ethos fundamentaler Menschengleichheit“ ablehne (Uwe Backes, a.a.O.). Solche Strömungen werden seit dem Mordanschlag von Solingen, dem Brandanschlag von Mölln, dem Pogrom von Rostock-Lichtenhagen und ausländerfeindlichen Übergriffen in Hoyerswerda in der Regel als weit gefährlicher eingeschätzt als der Linksextremismus. Seit dem vom ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder ausgerufenen „Aufstand der Anständigen“ und dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens hat die Aufmerksamkeit in den Medien wie auch bei Behörden hier jedoch wieder nachgelassen.
• der islamistische Extremismus. Dieser gilt seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 als größte Gefahr für die westliche Kultur und den Weltfrieden. Sie soll besonders von Gruppen ausgehen, die Al-Qaida nahestehen.
Einige Autoren benutzen seit Anfang der 1990er Jahre zudem den Begriff eines Extremismus der Mitte, mit dem sie auf intolerante Tendenzen in der Mitte der Gesellschaft aufmerksam machen wollen, die den „Resonanzboden“ für die Ausbreitung extremistischer Weltanschauungen bilden könnten. Der Begriff wird häufig auch von Gruppierungen verwendet, die selbst als politisch extremistisch bezeichnet werden, um auf diese Weise die gegen sie gerichteten Vorwürfe oder Maßnahmen der „politischen Mitte“ zu diskreditieren.
Kontroverse zum normativen Extremismusbegriff
Vor dem Hintergrund von Herkunft und Gebrauch der Begriffe „Radikalismus“ und „Extremismus“ ist auch in der Extremismusforschung selbst umstritten, ob die Abgrenzung gegenüber „radikalen“ oder „extremistischen“ Tendenzen wirklich der Verteidigung demokratischer Positionen dienen kann. Kritiker heben hervor: Da die „Definitionsmacht“ hier bei den politischen Institutionen des Staates liege, bestehe die Gefahr, dass andere Demokratievorstellungen ausgeblendet und Minderheitspositionen tendenziell mit illegitimen politischen Zielsetzungen gleichgesetzt werden.
Die Verwendung solcher Begriffe dient dazu, dem Staat gegenüber ablehnend eingestellte Gruppen oder Einzelpersonen, die durchaus unterschiedliche Ziele und Inhalte vertreten können, anhand bestimmter idealtypischer Merkmale zusammenzufassen und in eine „Schublade“ einzuordnen. So lassen sich nach herrschender Meinung Merkmale bestimmen, die allen Extremismen gemeinsam sind (Alleinvertretungsanspruch, Ablehnung pluralistisch-demokratischer Systeme, Dogmatismus, Freund-Feind-Denken und ein Fanatismus, dem jedes zum Ziel führende Mittel legitim erscheint). Damit werden nach Ansicht von Kritikern aber die inhaltlichen Divergenzen zwischen den verschiedenen „Extremisten“ ausgeblendet oder jedenfalls nicht genügend berücksichtigt. Anhänger des klassischen Extremismusbegriffs wenden demgegenüber ein, die unterschiedlichen (und möglicherweise auch moralisch unterschiedlich zu bewertenden) Zielsetzungen verschiedener extremistischer Gruppen seien jedenfalls dann verhältnismäßig unbeachtlich, wenn das explizit oder implizit favorisierte Endziel trotz der im Einzelnen abweichenden politischen Inhalte und Ideale ein diktatorisches, die persönliche Freiheit aufhebendes Regime sei oder die Bedrohung durch ein derartiges Szenario zumindest in Kauf genommen wird.
Anstelle des idealtypischen Extremismusbegriffs werden in Teilen der Wissenschaft „realtypische“ Begriffe verlangt, die bei der Bewertung der von den betrachteten Gruppen ausgehenden „Gefahren“ ihre inhaltlichen Zielsetzungen stärker beachten sollen. Staatsnähere Vertreter der Wissenschaft bestreiten dagegen die grundsätzliche Untauglichkeit der etablierten Begrifflichkeiten. Jedenfalls wird die Verwendung des Oberbegriffs „Extremismus“ bei staatlichen Behörden und Gerichten wesentlich unproblematischer gesehen und gehandhabt als in Forschung und Wissenschaft.
Der Politikwissenschaftler des Otto-Suhr-Instituts, Gero Neugebauer, vertritt in diesem Zusammenhang den Standpunkt, von einer eigenständigen Extremismusforschung im eigentlichen Sinn könne bislang kaum die Rede sein. Die einschlägige Literatur fasse vor allem Ergebnisse anderer Forschungsbereiche zusammen und ordne sie unter den Extremismusbegriff, aufgeteilt nach Links- und Rechtsextremismus, ein. Obschon es in Bezug auf den Rechtsextremismus zwar durchaus beachtliche Forschungsleistungen gebe, treffe das für den Bereich des Linksextremismus nicht zu. Erschwerend komme hinzu, dass die Zuordnung zu einem politischen Spektrum zeitlichen Veränderungen unterworfen sein kann. Auch werde das Extremismuskonzept wegen seiner „Eindimensionalität“ und „Fixierung auf den demokratischen Rechtsstaat“ der komplexen gesellschaftlich-politischen Wirklichkeit kaum gerecht.
Eindimensional sei der Begriff wegen der Vorstellung von einer „Achse“, auf der sich das politische Spektrum von links über die Mitte bis nach rechts gruppiere. Aus diesem Konstrukt ergäben sich vielfältige Zuordnungs- und Abgrenzungsprobleme und damit erhebliche Interpretationsspielräume. Der Extremismus markiere jeweils den äußersten Rand des Spektrums. Darin liege bereits eine politische Wertung. Aus dieser normativen Sicht leite sich ein Extremismusbegriff her, der alle Einstellungen, Verhaltensweisen, Institutionen und Ideen einschließt, die sich in irgendeiner Weise gegen den demokratischen Verfassungsstaat richten.
Auch die Befürworter der herrschenden Sprachregelung betonen, dass die Gemeinsamkeit in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates nicht über die fundamentalen Unterschiede zwischen extremistischen Gruppen hinwegtäuschen dürfe. So betonen etwa Uwe Backes und Eckhard Jesse:
Zwischen rechten und linken Extremismen, Anarchisten und Kommunisten, Monarchisten und Neonationalsozialisten bestehen beträchtliche Divergenzen, so dass rechts- und linksextreme Gruppen sich nicht nur gegenseitig, sondern auch untereinander oft heftig bekämpfen.
Für Neugebauer hat der normative Extremismusbegriff deshalb Stärken und Schwächen: Er eigne sich vor allem dazu, „Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu identifizieren und ihr Verhalten gegebenenfalls zu sanktionieren“. Für die Sozialwissenschaften lehnt Neugebauer die Verwendung des „eindimensionalen“ Achsenmodells hingegen als „unterkomplex“ (will sagen: der Komplexität der beschriebenen Verhältnisse nicht angemessen) ab. Der Extremismusansatz habe sich in der sozialwissenschaftlichen Forschung insgesamt nicht durchsetzen können. Zudem sei der Linksextremismus politisch und ideologisch wesentlich inhomogener als der Rechtsextremismus. Daher habe sich zwar eine sozialwissenschaftliche Rechtsextremismusforschung, aber keine Linksextremismusforschung etabliert. Im Kontext behördlicher Exekutivmaßnahmen habe der Begriff jedoch seine Berechtigung.

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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