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 Paragraph 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung
Elfen-Engel Offline

Moderator


Beiträge: 97

27.06.2008 14:16
Suizidandrohungen Antworten



Suizid - Ankündigungen sind grundsätzlich untersagt.

Wir sind nach §323c StGB verpflichtet, die Polizei einzuschalten!!!

Der Datenschutz entfällt in diesem Falle !!!


-§323c StGB- Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen zuzumuten,insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und Verletzung anderer wichtigen Pflichten möglich ist,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Es kann sogar mit einer Anzeige gerechnet werden!

Jedes Mitglied verpflichtet sich,

nach Androhung im Falle einer Suizidankündigung,

unverzüglich einen Moderator bzw. Administrator zu informieren,

diese sind verpflichtet bei einer solchen Tatbestand sofort zu handeln.

Verstöße gegen diese Regeln können zum Ausschluss des Forum's führen.


Euer Neverland Team



Du bist nicht allein...ein Engel wird Dein Begleiter sein...

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